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Deutscher Rat für Landespflege

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Sitz:

Die freie und unabhängige Vereinigung «Deutscher Rat für Landespflege» wurde vom damaligen Bundespräsidenten - Dr. h. c. Heinrich Lübke - 1962 initiiert. Seitdem übernahmen fast alle Bundespräsidenten die Schirmherrschaft. Der Rat verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Aufgaben und Arbeitsweise: In Erfüllung dieser Zielsetzungen gibt der Deutsche Rat für Landespflege Empfehlungen und äußert sich gutachtlich zu grundsätzlichen Problemen und zu aktuellen Projekten des Natur- und Umweltschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Er verfolgt als Zweck die Zielsetzungen, die in der "Grünen Charta von der Mainau" vom 20. April 1961 festgelegt sind. In der Regel werden die Problembereiche in internen wissenschaftlichen Kolloquien, Symposien oder Seminaren mit Sachverständigen behandelt und die Referate und Aussprachen von Arbeitsausschüssen ausgewertet. Die Ergebnisse seiner Arbeit legt der Rat in schriftlichen Berichten und gutachtlichen Stellungnahmen nieder, die den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und einschlägigen Institutionen zugestellt werden. Der Deutsche Rat für Landespflege beruft als Mitglieder Persönlichkeiten verschiedenster Fachrichtungen und Bereiche (z. B. Naturschutz und Landschaftspflege, Wirtschaft, Kultur). Nach dem Statut ist die Zahl der Ordentlichen Mitglieder auf 20 begrenzt. Die Mitglieder sind in ihrer Mitarbeit unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und vertreten keine Interessengruppen; ihre Mitarbeit ist ehrenamtlich. In der Geschäftsstelle des Rates in Bonn werden die laufenden Arbeiten und Projekte organisiert, koordiniert und zur Veröffentlichung vorbereitet. Finanzen: Der Deutscher Rat für Landespflege beantragt für seine Projekte Mittel bei unterschiedlichen Institutionen. Mitglieder: Die Anzahl der Mitglieder ist begrenzt: Der Deutscher Rat für Landespflege kannbis zu 20 aktive Mitglieder haben. Darüberhinaus können Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder gewählt werden. Die Mitglieder werden durch die Versammlung des Rates gewählt. Die Mitglieder repräsentieren folgende Sachgebiete und sind ausgewiesene Experten in ihrem jeweiligen Bereich: Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Biologie, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Stadtplanung, Architektur, Wirtschaft, Gesetzgebung und Industrie. Aktuell hat der Deutscher Rat für Landespflege 29 Mitglieder.
KONTAKT
Deutscher Rat für Landespflege Mainzer Str. 138 53179 Bonn DE

t: +49 228 331097
f: +49 228 332747

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Deutscher Rat für Landespflege Konstantinstraße 73 DE
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